Als Stundlohn wird 57,50.- Euro berechnet,einmalig werden 25.- Euro im Kreis Bad Überkingen -Anfahrtskosten und Rüstzeit des Fahrzeugs berechnet.
darüber hinaus gegen Anfahrtzeit,
Es können, je nach Größe und Art des Auftrages, Festpreise vereinbart werden.
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot bei vorheriger Besichtigung.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen.
Anfragen bitte immer mit vollständigen Namen, Adresse und Telefon Nummer